Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
Bio-Lebensmittel tierischen Ursprungs zeichnen sich durch die hohen Qualitätsanforderungen in der Produktion aus.
Biologisches Futtermittel, vorzugsweise vom eigenen Betrieb
Junge Säugetiere müssen mit Muttermilch oder Bio-Milch gefüttert werden
Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln
Es dürfen nur natürliche Aromen eingesetzt werden
Eingeschränkte Liste erlaubter ZusatzstoffeUnter Zusatzstoffen versteht man Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die... und Verarbeitungshilfsstoffe
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung
Die Krankheitsvorsorge basiert auf der Wahl geeigneter Rassen, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen Unterbringung unter hygienischen Bedingungen.
Phytotherapeutische Präparate und Spurenelemente sind gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt zu verwenden, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist.
Verbot von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen
Maximal 3 Behandlungen im Jahr mit chemisch - synthetischen Arzneimitteln und Antibiotika (schmerzstillende Mittel, Impfungen und Parasitenbehandlungen werden dabei nicht eingerechnet)
Doppelte gesetzliche Wartefrist nach Arzneimittelgabe, um das Risiko eventueller Arzneimittelrückstände im Fleisch zu reduzieren (ausgenommen hiervon sind Phytotherapeutika und Homöopathika)
Strenge Dokumentationspflichten von Arzneimittelgaben
Regelmäßiger Auslauf ins Freie
Stallungen mit Streumaterial
Herkunft von Bio-Tieren aus Bio-Betrieben
Nichtbiologisch aufgezogene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuchtzwecken in biologische Betriebe eingestellt werden (z.B. Aufbau von einem neuen Zweig in der Tierproduktion, Bestandserneuerung, Rassenumstellung)
Festgelegte Mindesthaltedauer je Tierart
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