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Geschützte Ursprungsbezeichnung

Bestimmte geografische Namen sind als EU-rechtlich anerkannte "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) bestimmten Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln vorbehalten. Nur diese Produkte dürfen mit dem (geschützten) geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden.

Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in einem genau abgegrenzten Gebiet und nach einem bestimmten Herstellungsverfahren produziert werden und aufgrund ihrer Herkunft besondere Eigenschaften und Qualitäten aufweisen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer "Produktspezifikation" festgelegt.

Produkte, die nicht in dem Gebiet hergestellt wurden oder nicht dem in der Produktspezifikation festgelegten Herstellungsverfahren entsprechen, dürfen nicht mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet werden.

Unter einer "Ursprungsbezeichnung" versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,

  • dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt,
  • dessen Produktionsschritte alle in dem abgegrenzten Gebiet erfolgen, und
  • das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich diesem Gebiet verdankt.

Vergabestelle

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien/Produktspezifikation und Kennzeichnung

  • Verpflichtend einzuhalten ist die jeweilige Produktspezifikation und die Kennzeichnung als g.U.-Produkt auf dem Etikett durch das g.U.-Logo

  • Die Produktspezifikation definiert Erzeugnis und Gebiet und legt verbindlich die Herstellung des Erzeugnisses fest

  • Sind auf der Etikette zusätzlich zum verpflichtenden g.U.-Logo noch andere Auslobungen (z.B. Bio, gentechnikfrei) vorhanden, so wurden entsprechende Richtlinien dazu eingehalten

Teilnahmebedingungen und Vergabeverfahren

Offenlegung der Produktspezifikation

  • Die österreichischen Produktspezifikationen sind auf der Homepage des österreichischen Patentamts einsehbar

  • Folgende österreichische Lebensmittel sind als "geschützte Ursprungsbezeichnung" registriert:

  • Gailtaler Almkäse g.U.

  • Pöllauer Hirschbirne g.U.

  • Steirische Käferbohne g.U.

  • Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse g.U.

  • Tiroler Bergkäse g.U.

  • Tiroler Graukäse g.U.

  • Vorarlberger Alpkäse g.U.

  • Vorarlberger Bergkäse g.U.

  • Wachauer Marille g.U.

  • Waldviertler Graumohn g.U.

Herkunft und Rückverfolgbarkeit

  • Alle Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung) müssen bei g.U.-Produkten in einem definierten Gebiet erfolgen

  • Anmerkung: Bei Lebensmitteln mit dem EU-Gütezeichen "Geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) muss nur eine der Produktionsstufen im definierten Gebiet erfolgen

Kontrollen und Kontrollinstitution

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