Qualität und Sicherheit.
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Geschützte geografische Angabe

    Bestimmte geografische Namen sind als EU-rechtlich anerkannte "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) bestimmten Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln vorbehalten. Nur diese Produkte dürfen mit dem (geschützten) geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden.

    Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in einem genau abgegrenzten Gebiet und nach einem bestimmten Herstellungsverfahren produziert werden und aufgrund ihrer Herkunft besondere Eigenschaften und Qualitäten aufweisen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer "Produktspezifikation" festgelegt.

    Produkte, die nicht in dem Gebiet hergestellt wurden oder nicht dem in der Produktspezifikation festgelegten Herstellungsverfahren entsprechen, dürfen nicht mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet werden.

    Unter einer "geografischen Angabe" versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird,

    • dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt,
    • bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten Gebiet erfolgt, und 
    • dessen Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen ist.

    Bei der geografischen Angabe reicht es daher etwa aus, dass das Erzeugnis in dem Gebiet nur verarbeitet worden ist, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt.

Vergabestelle

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien/Produktspezifikation und Kennzeichnung

  • Verpflichtend einzuhalten ist die jeweilige Produktspezifikation und die Kennzeichnung als g.g.A.-Produkt auf dem Etikett durch das g.g.A.-Logo

  • Die Produktspezifikation definiert Erzeugnis und Gebiet und legt verbindlich die Herstellung des Erzeugnisses fest.

  • Sind auf der Etikette zusätzlich zum verpflichtenden g.g.A.-Logo noch andere Auslobungen (z.B. Bio, gentechnikfrei) vorhanden, so wurden entsprechende Richtlinien dazu eingehalten

Teilnahmebedingungen und Vergabeverfahren

Offenlegung der Produktspezifikation

  • Die österreichischen Produktspezifikationen sind auf der Homepage des österreichischen Patentamts einsehbar

  • Folgende österreichische Lebensmittel sind als "geschützte geografische Angabe" registriert:

  • Gailtaler Speck g.g.A.

  • Marchfeldspargel g.g.A.

  • Mostviertler Birnmost g.g.A.

  • Steirischer Kren g.g.A.

  • Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.

  • Tiroler Speck g.g.A.

Herkunft und Rückverfolgbarkeit

  • Mindestens ein Produktionsschritt (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) muss bei g.g.A.-Produkten im definierten Gebiet erfolgen

  • Anmerkung: Bei Lebensmitteln mit dem EU-Gütezeichen "Geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) müssen alle Produktionsstufen im definierten Gebiet erfolgen

Kontrollen und Kontrollinstitution

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