Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
Bestimmte Namen sind EU-rechtlich Produkten vorbehalten, welche entweder aus traditionellen Rohstoffen produziert werden oder eine traditionelle Zusammensetzung bzw. ein traditionelles Herstellungsverfahren aufweisen.
Bei einem derartigen Produkt handelt es sich um eine "garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.).
EU-Verordnung 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Verpflichtend einzuhalten ist die jeweilige Produktspezifikation und die Kennzeichnung als g.t.S.-Produkt auf dem Etikett durch das g.t.S.-Logo
Die Produktspezifikation definiert das Erzeugnis, indem sie die Zusammensetzung und Herstellungsweise verbindlich festlegt
Sind auf der Etikette zusätzlich zum verpflichtenden g.t.S.-Logo noch andere Auslobungen (z.B. Bio, gentechnikfrei) vorhanden, so wurden entsprechende Richtlinien dazu eingehalten
Das Prüfungs- und Eintragungsverfahren zur Eintragung einer geschützten Bezeichnung gliedert sich in einen nationalen Teil und einen Gemeinschaftsteil
Nationaler Teil: Der Antrag wird gemeinsam mit der Produktspezifikation beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht. Nach der Überprüfung der Bezeichnung und Schutzwürdigkeit folgt die Veröffentlichung der Produktspezifikation auf nationaler Ebene. Gegen die Eintragung kann Einspruch erhoben werden. Liegen keine Einsprüche vor, erfolgt die Weiterleitung der Spezifikation an die Europäische KommissionDie Europäische Kommission vertritt die Interessen der Europäischen Union. Sie schlägt....
Gemeinschaftsteil: Nach einem gemeinschaftsrechtlichen Prüfverfahren folgt die Veröffentlichung durch die Europäische KommissionDie Europäische Kommission vertritt die Interessen der Europäischen Union. Sie schlägt..., danach können auf Gemeinschaftsebene innerhalb von 3 Monaten erneut Einsprüche erhoben werden. Liegen Einsprüche vor, so werden diese in einem festgelegten Verfahren behandelt. Liegen keine Einsprüche vor, ist die geschützte Angabe nach Ablauf der Frist offiziell im Amtsblatt der EU eingetragen und dadurch geschützt.
Jeder Hersteller, der sich an die Herstellungsvorgaben (Produktspezifikation) hält, darf die geschützte Bezeichnung verwenden.
Die österreichischen Produktspezifikationen sind auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit KVG einsehbar
Folgende österreichische Lebensmitteln sind als "garantiert traditionelle Spezialität" registriert:
Heumilch g.t.S.
Die Bezeichnung „garantiert traditionelle Spezialität“ weist nicht auf eine bestimmte Herkunft eines Erzeugnisses hin, sondern soll lediglich die traditionelle Zusammensetzung oder die traditionelle Herstellungsweise hervorheben
Regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikationen vor Inverkehrbringen werden von privaten, vom jeweiligen Landeshauptmann zugelassenen, unabhängigen und akkreditierten Kontrollinstitutionen (gemäß LMSVGLMSVG steht für Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und regelt die...) durchgeführt
Nach Inverkehrbringen erfolgt eine amtliche Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht
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