Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
Das AMA-Biosiegel ist ein behördlich genehmigtes Gütesiegel und wird zur Kennzeichnung von Bio-Produkten, die ausschließlich zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, von der AMA-Marketing vergeben. Es stellt eine Orientierungshilfe für den Einkauf von Bio-Lebensmitteln dar und weist auf die hohe Bio-Qualität, nachvollziehbare Herkunft sowie unabhängige Kontrolle dieser Bio-Lebensmittel hin.
Seit 01.07.2007 ist die AMA dazu berechtigt, „Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse" festzulegen (AMA-Gesetz, Artikel 21a)
Seit 1. Juli 2010 hat bei vorverpackten Lebensmitteln, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF in der EU produziert werden, auf der Verpackung das EU-Bio-Logo aufzuscheinen. Zusätzlich können Bio-Lebensmittel mit dem AMA-Biosiegel ausgezeichnet werden, die darüber hinaus die Anforderungen des Österreichischen Lebensmittelbuches und die vom BMLFUWDas Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist eine... genehmigte AMA-Biosiegel-Richtlinie einhalten.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie wurde von der AMA-MarketingDie Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. (AMA Marketing) wurde im Zuge des EU-Beitritts... mit Experten entwickelt und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft begutachtet und genehmigt.
Für die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Programm ist ein Lizenzvertrag mit der AMA-Marketing notwendig
Die detaillierten Anforderungen sind in der AMA-Biosiegel-Richtlinie geregelt
Richtlinien und Merkblätter sind öffentlich auf der AMA-Marketing Website zugänglich
Monoprodukte (z.B. Apfelsaft, Butter, Fleisch, Frischeier, Gemüse, Honig, Mehl, Milch, Obst, Speiseerdäpfel, Schlagobers, Speiseöl) stammen zur Gänze aus der Herkunftsregion.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln, die aus mehr als einer Zutat bestehen, haben die Zutaten pflanzlichen Ursprungs, die gemäß den landwirtschaftlichen Produktionsvoraussetzungen regelmäßig in marktrelevanten Mengen erzeugt werden (z.B. Äpfel, Birnen, Dinkel, Paradeiser, Roggen, Weizen), aus der Region zu stammen.
Eine ausnahmsweise Verwendung von Zutaten pflanzlichen Ursprungs, die gemäß den landwirtschaftlichen Produktionsvoraussetzungen in der Herkunftsregion nicht, nicht regelmäßig oder nicht in marktrelevanter Menge erzeugt werden (z.B. Buchweizen, Erdbeeren, Gewürze, Haselnüsse, Heidelbeeren, Kaffee, Kakao, Kräuter, Oliven, Orangen, Walnüsse), kann bis zu einem mengenmäßigen Toleranzbereich von höchstens einem Drittel des Produktes erfolgen.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln, die aus mehr als einer Zutat bestehen, haben die Zutaten tierischen Ursprungs (z.B. Milch, Rindfleisch, Schweinefleisch, Speck) aus der angegebenen Region zu stammen. Davon ausgenommen sind nur untergeordnete Zutaten wie Gelatine oder Naturdärme, die in der angegebenen Region nicht in der geforderten Qualität und Menge erzeugt werden.
Ein durchgängiges Kennzeichnungs- und Dokumentationssystem auf allen Prozessstufen sorgt dafür, dass die RückverfolgbarkeitUnter Rückverfolgbarkeit versteht man die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder... der Produkte bis zu den eingesetzten Rohstoffen möglich ist.
3-stufige Kontrollsystematik:
Eigenkontrollen: durch Betrieb selbst oder beauftragtes Unternehmen
Externe Kontrollen: durch unabhängige, von der AMA-Marketing zugelassene Kontrollstellen
Überkontrollen: Stichprobenartige Überprüfung der Tätigkeit der externen Kontrolle (Systemevaluierung)
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